Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.07.2008 - 12 BV 07.1595   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32561
VGH Bayern, 23.07.2008 - 12 BV 07.1595 (https://dejure.org/2008,32561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2008 - 12 BV 07.1595 (https://dejure.org/2008,32561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 12 BV 07.1595 (https://dejure.org/2008,32561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anrechenbarkeit eines Grundstücks zum Vermögen des Auszubildenden bei Rückübertragungsbedingung im Fall der Veräußerung oder Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2008 - 12 BV 07.1595
    Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die - wie hier - eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG vom 16.2.2000 Az. 5 B 182/99; BVerwG vom 17.1.1991 NJW 1991, 1627).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 12 S 2872/10

    BaföG; Grundeigentum des Auszubildenden; Belastung mit Nießbrauch

    Dieses steht zwischen den Beteiligten ebenso wenig in Streit wie der Umstand, dass bei dieser Sachlage ein objektiv-rechtliches Verwertungshindernis nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG nicht angenommen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.2005 - 7 S 3012/04 -, FamRZ 2006, 1638; BayVGH, Urteil vom 23.07.2008 - 12 BV 07.1595 -, juris; VG München, Urteil vom 09.10.2008 - M 15 K 07.1578 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 23.11.2004 - AN 2 K 04.00751 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 09.08.2005 - 2 E 2199/05 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 29.06.2005 - 18 A 580.05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2004 - 10 K 1353/03 -, juris).

    Mangels einer realistischen Chance zur Vermögensverwertung kommt es in dem vorliegenden Fall somit auch nicht auf die vom Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.01.2004 - 10 K 1353/03 - (a.a.O.), aufgeworfene Problematik an, ob eine Weigerung der Nießbrauchsberechtigten, die Zustimmung zu einer Verfügung über das Grundstück zu geben, möglicherweise sittenwidrig und damit unbeachtlich wäre (vgl. zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit in Fällen der vorliegenden Art auch BayVGH, Urteil vom 23.07.2008, a.a.O.).

  • VG München, 09.10.2008 - M 15 K 07.1578

    Ausbildungsförderung

    Im Übrigen kann die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 137 Satz 1 BGB) mit der Folge, dass eine dem Veräußerungsverbot widersprechende Verfügung des Klägers über das Eigentum an dem verfahrensgegenständlichen Grundstück im Außenverhältnis zu einem möglichen Erwerber wirksam ist ( vgl. BayVGH, Urt. v. 23.07.2008, Az.: 12 BV 07.1595).

    Zum anderen besteht ein schutzwürdiges Eigeninteresse der Großeltern daran, einer Veräußerung oder Belastung nicht zuzustimmen, da das im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge überlassene Anwesen der Familie erhalten bleiben soll, wie sich auch aus den Ausnahmebestimmungen zum Veräußerungs- und Belastungsverbot entnehmen lässt (vgl. dazu: BayVGH, Urt. v. 23.07.2008, Az.: 12 BV 07.1595, in juris).

    Da bei der Prüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs "unbillige Härte" bereits alle in Betracht kommenden Aspekte einzubeziehen und zu gewichten sind, bleibt im Regelfall kein weiterer Spielraum mehr für eine abweichende Entscheidung (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.07.2008, Az.: 12 BV 07.1595; VG Karlsruhe, Urt. v. 23.11.2005, Az.: 10 K 1312/04 m. w. N., beide in juris).

  • VGH Bayern, 12.10.2011 - 12 ZB 09.2704

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Abgesehen davon sind die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit von Vermögenswerten in der Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt (vgl. etwa BVerwG vom 13.6.1991 NJW 1991, 3047; vgl. auch BayVGH vom 23.7.2008 Az. 12 BV 07.1595).

    Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG vom 16.2.2000 Az. 5 B 182, 99 und vom 17.1.1991 NJW 1991, 1627; vgl. auch BayVGH vom 23.7.2008 a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht